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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 13:37 Uhr

zu: 3. Verkehrsdelikt in Probezeit

Da der zweite Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) noch vor dem Aufbauseminar begangen wurde, zählt er nicht im Rahmen der Probezeit. Der jetzige Verstoß mit dem Motorrad ist also der zweite. Neben dem Bußgeld und den Punkten wirst du irgendwann ein Schreiben bekommen, in dem man dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfiehlt. Diese ist aber freiwillig.

Kommt jetzt noch ein Verstoß während deiner Probezeit hinzu, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Da deine Probezeit noch etwa 2 Jahre und 8 Monate dauert, solltest du etwas zurückhaltender fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen