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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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27.06.2005, 17:44 Uhr

zu: Probezeit verkürzen ???

Hallo Horst

Wohne auch in Niedersachsen und bin vom Beruf Fahrlehrer.

Das sogenannte FSF ist in Niedersachsen noch nicht durch. Wird aber voraussichtlich im nächsten Jahr auch in Niedersachsen durchgesetzt. FSF bedeutet: Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Es kann nur besucht werden, wer im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 6 Monaten ist. Nach erfolgreicher Teilnahme (keine Prüfung) wird mit der Bescheinigung die Probezeit automatisch um ein Jahr verkürzt. Wer eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahren erhalten hat, kann ebenfalls seine Zeit um ein Jahr (als auf gesamt 3 Jahre) verkürzen. Die Kosten für ein solches Seminar liegen im Durchschnitt zwischen 250,- und 450,- Euro.
Tip: 2 Jahre Verhalten fahren und nicht Auffällig werden. Leichter gesagt als getan :-)

Viel spaß noch, Carsten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Einmündungen von Feldwegen

An Baustellen