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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern makOne
09.03.2006, 19:03 Uhr

Sekundenschlaf

Mein Vater hat kürzlich einen Unfall auf der BAB gehabt, den er wahrscheinlich durch ein kurzes Einnicken am Steuer verursacht hat. Es gab keine weiteren Unfallbeteilgten, er ist mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und ist nachdem er sich überschlagen hat auf dem Feld gelandet. Die Sache ist die, dass er sich an nichts mehr erinnern kann, natürlich auch nicht daran, dass er eingeschlafen ist oder an irgendeine andere denkbare Ursache, z.B ein Reh oder eine besonders unglückliche ruckartige Bewegung. Meine Frage ist nun: wie schwer wird ein solches 'Vergehen' geahndet, d.h. worauf muss er sich einstellen und ist es sinnvoll sich einen Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren zuzulegen, denn dass er eingeschlafen ist, bleibt ja weiterhin unbewiesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.03.2006, 01:02 Uhr

zu: Sekundenschlaf

Gibt es denn schon irgendeinen Tatvorwurf?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

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Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Lkw

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Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird