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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
01.12.2011, 14:03 Uhr

Führerschein

Es geht um folgende Frage:
Ein Bekannter von mir hat einen rusiischen Führerschein, er wird erstmal nach München via Sprachvisum( bis zu 6 Monate) kommen und würde gerne einen EU-Führerschein machen. Nun steht es im gesetz, dass er den russischen Führerschein nach Ablauf der 6 Monate wechseln MUSS, es sthet aber nirgendswo da, ob er es VOR Ablauf der 6 Monate machen kann. Kann er somit wöhrend seines Aufenhalts vor Ablauf der 6 Monate sein Führerschein via theoretische und praktische Prüfung umtauschen, oder ist es nicht möglich?

Für eine Antowrt wäre ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.12.2011, 21:28 Uhr

zu: Führerschein

Eine deutsche (EU-) Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn Dein Freund mindestens ein halbes Jahr hier gewohnt hat (§ 7 Abs. 1 FeV).

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
05.12.2011, 09:42 Uhr

zu: Führerschein

Vielen Dank! Dabei geht es darum, seit wann er eine Wohnanmeldung hat, verstehe ich es richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.12.2011, 23:22 Uhr

zu: Führerschein

Nein, an sich spielt die Meldung keine Rolle, sondern ab er tatsächlich in Deutschland gewohnt hat.
Das ist natürlich Beweisfrage; Anhaltspunkte können Visa, Flugtickets, Arbeitsvertrag usw. sein.

MfG
Durban :)

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