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14.05.2018, 14:02 Uhr

Unfall mit Bus 30.01

Hallo Zusammen ,

im Januar hatte ich in einer engen Kurve ( für Busse nur 30 km/h erlaubt)
mit Richtungspfeilen auf der Seite des Busses einen kleinen Unfall ( Schrammen beim Bus ( hinterer Teil) , Spiegelglas Gelenk kaputt bei mir.

Ich hab angegeben das ich die Schuld nicht bei mir sehe.
Auf die Polizei wurde verzichtet ,da die erst 2 Std.später gekommen wären naja ...

Ich habe dann fleißig die Schadensmeldungen ausgefüllt einmal für meine Versicherung und einmal für das Busunternehmen ( beide mit der Aussage das ich die Schuld nicht bei mir sehe) und nun ist Still ruht der See.

Kann das sein das das immer noch bearbeitet wird?
Meine Versicherung hat auf jeden Fall den gleichen Betrag wie immer bei mir abgebucht.

LG und Danke, hab da noch keine Erfahrung wie lange sowas bearbeitet wird :)


Lg Juji

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen