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 Polobär
10.02.2011, 19:44 Uhr
Fahren ohne Versicherungsschutz
Hallo zusammen,
bin mit meinem motorrad heute zum tüv gefahren ( hatte voher telefonisch alles abgeklärt, und es wurde mir gesagt das eine fahrt mit entsiegeltem kennzeichen zum ummelden erlaubt ist).
Ich bin direkt bei der dekra angehalten worden, und bekomme wohl post wegen fahren ohne versicherungsschutz.
Ich bin NICHT mehr in der Probezeit, zurzeit erst im zweiten lehrjahr und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Mit was muss ich rechnen? auch mit einem Fahrverbot?
 Intruderarno 
21.02.2011, 07:35 Uhr
zu: Fahren ohne Versicherungsschutz
Hallo auch,
soweit mir bekannt, darfst Du auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung fahren.
 Peg
21.02.2011, 22:21 Uhr
zu: Fahren ohne Versicherungsschutz
Du hast dich aber nicht vor der Fahrt an deine Versicherung gewandt, um eine Nummer zur Registrierung (früher nannte man es Doppelkarte, der jetzige Begriff ist mir entfallen) zu erhalten?
Dann wäre der Vorwurf gegen dich mE gerechtfertigt. :o(
 Peg
21.02.2011, 22:44 Uhr
zu: Fahren ohne Versicherungsschutz
Und wenn das so wäre, ist nicht gerade prickelnd, was dann auf dich zukäme:
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.
htm
Wollen wir einmal hoffen, dass Durban hier auftaucht und sagt, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege. ;o)
 Georg_g
23.02.2011, 13:16 Uhr
zu: Fahren ohne Versicherungsschutz
Für jede Fahrt, egal wohin und zu welchem Zweck, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch in den Fällen, in denen man zulässigerweise mit ungesiegeltem Kennzeichen unterwegs ist.
Die Rechtsfolgen hat Peg schon verlinkt (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = strafbare Handlung).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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