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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Defelia
29.09.2010, 14:05 Uhr

Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Hallo,
Bin ich gesetzlich verpflichtet meinen deutschen EU Fuehrerschein in Italien umschreiben oder anerkennen zu lassen?
Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.

Danke fuer eine Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.09.2010, 22:51 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 00:27 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Ich finde das "Nein" etwas zu pauschal. Grundsätzlich werden EU-Führerscheine zwar gegenseitig anerkannt, aber nationale Besonderheiten kann es dennoch geben. Wenn der ordentliche Wohnsitz in Italien ist und dort beispielsweise eine zeitliche Befristung existieren sollte (wie in Spanien), dann ist spätestens am Ende dieser Frist eine Verlängerung und damit verbunden ein Umtausch notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.09.2010, 08:39 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

>> Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.<<

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 15:04 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

»Nimmt man seinen ordentlichen Wohnsitz in ...«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Pkw

Lkw

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung