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25.07.2010, 10:25 Uhr

Alte Führerscheinklassen

Hallo.

Ich habe 1977 Klasse 4 und 1980 (NACH dem 1.4.) Klasse 3 gemacht.
Der Führerschein wurde mir Ende 1986 ENTZOGEN und Mitte 1988 bekam ich die Rosa Pappe, in der die Klassen 3, 4 und 5 eingetragen sind.
Eine neue Prüfung oder die MPU brauchte ich dazu nicht machen.

Welche Fahrzeuge darf ich nun fahren?
Gilt hier noch das alte Recht, mit Klasse 4 Kleinkrafträder bis 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen?

Gilt im Bezug auf Klasse 4 und 125ccm das Datum 1977 oder wird nach dem Entzug das neue Datum (auch ohne neue Prüfung) gerechnet?

Danke für eure Antworten.

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25.07.2010, 22:57 Uhr

zu: Alte Führerscheinklassen

es gilt das neue datum

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren