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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tommot
18.05.2010, 21:12 Uhr

Parken

Ich habe mal eine frage zum Parken:

Eine ganz normale Straße im Wohngebiet. Drei Meter vor einer Straßeneinmündung (man kann dort gerade aus oder rechts abbiegen) steht das Schild 283 (auf der rechten Seite). Bis wohin gilt also das Parkverbot? Die Straße die gerade aus weiter geht, gilt dort dann das Parkverbot weiter hin?

Gruss Tomm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.05.2010, 22:10 Uhr

zu: Parken

absolutes und eingeschränktes haltverbot gelten bis zur nächsten kreuzung oder einmüdung.
also nein.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

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