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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 12:41 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Das Chaos wird jetzt perfekt.
Auf der Internetseite des BMVS ist jetzt wieder die "alte" StVO Stand April 09 zu finden.
Was gilt, ist unklar:
Ein Verkehrsminister kann ja nicht einfavch eine inkraft getretene VO für "nichtig" erklären.
Und was ist mit den neuen Regelungen, die nicht die Verkehrszeichen betreffen?

Diese hastige Aktion macht alles nur noch schlimmer. Man hätte in aller Ruhe eine Korrektur vornehmen können.

Und jetzt fängt das große Chaos erst an.

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15.04.2010, 21:06 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Was ich mich frage:
Wenn die 46. ÄnderungsVO nie inkraft getreten ist, und die alten VZ wirksam geblieben sind, sind dann die VZ, die durch die ÄnderungsVO eingeführt wurden, nie gültig geworden?

Wenn Du die Muße hast:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=78418


Das ist der Thread im Verkehrsportal dazu :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten