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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JuJu
25.12.2009, 18:27 Uhr

B 17

Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich des B 17 Führerscheins.

Ich bin (noch) 17 und bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen,daher hab ich mich auch für den B 17 Führerschein angemeldet und auch bereits die Gebühren,etc erledigt.
Doch vor einigen Monaten hatte ich mir eine Verletzung zugezogen und konnte nicht an den Fahrstunden teilnehmen.
Nun zu meiner Frage:
Ich werde in einem Monat 18 und habe weder die theoretische noch die praktische Prüfung abgelegt. Was passiert, wenn ich 18 werde,bevor ich dieFahrerlaubnis erwerbe, obwohl ich mich für den B 17 angemeldet habe?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,

mfg JuJu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
27.12.2009, 18:33 Uhr

zu: B 17

Da passiert nichts Großartiges. An dem Tag, wo Du die Fahrprüfung bestehst, bist Du entweder volljährig oder noch nicht. Im letzteren Fall bekommst Du vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die zum Fahren mit 17 Jahren berechtigt. Andernfalls könntest Du ja eigentlich schon den richtigen Führerschein bekommen, den der Prüfer aber nicht dabeihaben wird (falls er überhaupt schon hergestellt ist).

Er wird dann einen Prüfungsvermerk ans zuständige Straßenverkehrsamt senden, wo Du den Führerschein letztendlich abholst. Ungefähr so wird's ablaufen. Frag am besten bei der Fahrschule nach, wie das bei Euch organisatorisch gelöst wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

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Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

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