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17.07.2009, 20:41 Uhr

Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

Hallo Leute,

Ich habe schon vor 2 Wochen meine Praktische Prüfung abgelegt und bestanden, ich werde morgen (Samstag) 17 und dürfte ja normal mit einer Begleitung ein Fahrzeug führen.

Da mein Geburtstag ja leider auf den Samstag fällt kann ich meinen Schein leider nicht abholen da die Führerscheinstelle Samstags nicht offen hat.

Darf ich trotzdem fahren und würde dann nur bei einer möglichen Kontrolle eine Strafe von 10€ bekommen oder hätte das weitere Folgen?
Die Polizisten können ja nachfragen ob ich bestanden habe oder nicht.

Nun habe ich auch einen Roller hierstehen darf ich diesen fahren und müsste bei einer Kontrolle auch nur ein Bußgeld in Höhe von 10€ erwarten oder drohen mir da auch höhere Strafen?

Die Klasse M ist ja im BF-17 Schein enthalten auch ohne Begleitung.

Danke für die Hilfe...=)

Mit freundlichen Grüßen

FaboOo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.07.2009, 21:55 Uhr

zu: Samstags Geburtstag also keine Stelle zum Abholen des Schein

siehe dein anderes posting

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren