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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
09.02.2009, 15:10 Uhr

Parken mit Parkscheibe

Hallo,

Wie ist das bei einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht? Hab mal gehört das Vergessen der Parkscheibe kostet 5€, stimmt das so?
Und das überschreiten der Zeit ist gestaffelt? Kann mir das jemand genau sagen?
Wenn ich die Zeit nicht einhalten kann, dann wäre es ja so sinnvoller bzw günstiger die Parkscheibe ganz wegzulassen? DAs ergibt für mich allerdings keinen Sinn!
Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?

Lg kleenjenny222

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.02.2009, 16:09 Uhr

zu: Parken mit Parkscheibe

»Und darf man wegen einer nicht vorhandenen Parkscheibe abgeschleppt werden?«

Das soll in Hamburg, Berlin, Köln und München regelmäßig passieren. Von anderen Städten weiß ich es nicht, jedenfalls ist aber damit zu rechnen.

Schau Dir mal die Nr. 63 im Bußgeldkatalog an.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten