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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MartinT
26.01.2009, 10:32 Uhr

Bußgeld wenn Auto nicht umgemeldet?

Hallo,

vor fast einem Jahr sind wir umgezogen. Auto ummelden ging nicht sofort, weil der Fahrzeugbrief nicht zum Auto passte und daraufhin haben wir es einfach vergessen bzw immer wieder auf "wann anders" verschoben.

Nach einem dreiviertel Jahr gab es einen Vandalismusschaden. Die Polizei hat mit erhobenem Zeigefinger ein Auge zugedrückt, wegen der immer noch nicht erfolgten Ummeldung. Leider haben wir es wieder vergessen.

Nun gibt es einen Diebstahlsschaden am Auto.
1. Sollten wir das Auto schnell ummelden und den Schaden erst dann anzeigen?
2. Was für ein Bußgeld könnte verhängt werden bzw welche Konsequenzen gibt es noch?

Gruß,
Martin

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26.01.2009, 15:21 Uhr

zu: Bußgeld wenn Auto nicht umgemeldet?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren