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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Richard GordonZ
05.01.2009, 18:26 Uhr

Auslandsfürhrerschein und Begleitung

Mein Vater hat den Führerschein schon über 20 Jahre , aber in Deutschland ist es nur seit 4 Jahre anerkannt.
Ich möchte jedoch Führerschein mit 17 machen und brauche dafür einen Begleiter, der "seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein muss."
Auf dem Führerschein meines Vaters steht, dass er es 2005 bekommen hat.

Darf ich jetzt mit ihm fahren oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.01.2009, 20:23 Uhr

zu: Auslandsfürhrerschein und Begleitung

wenn es kein eu führerschein ist, nein.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte

Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?

Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde

Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar

Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen