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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christoph91
30.11.2008, 10:23 Uhr

125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

Hallo,
in Deutschland ist - zumindest für Leute unter 45 - im Führerschein Klasse 3 die Erlaubnis für Roller bis 50ccm. In Frankreich ist im PKW-Führerschein das Fahren von Rollern bis 125ccm erlaubt. Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, mit deutschem PKW-Führerschein in Frankreich auch große Roller zu fahren - zB. wenn man dort fest hinzieht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.12.2008, 18:36 Uhr

zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

»Grundlage: Anlage 3 zur FeV«

Die Rechtsgrundlage ist nicht die Anlage 3, sondern § 6 Abs. 6 FeV. Die Anlage 3 gilt erst, wenn ein alter Führerschein in einen Kartenführerschein umgestellt wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist