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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ingo
14.11.2008, 07:36 Uhr

theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

Hallo Zusammen,
ich bin letzte Woche durch die theoretische Prüfung gefallen mit einem Punkt zuviel.
Die angeblichen falschen Antworten habe ich gesehen und zu Hause nochmal nachgeschlagen. Das Kreuz was ich gesetzt habe war aber doch richtig. Demnach habe ich die Prüfung bestanden. Jetzt sagt mein Fahrlehrer, dass ich keine Möglichkeit habe, meinen Bogen nochmal zu sehen, weil das nicht geht, ist das so, welche Möglichkeiten habe ich?
Danke und Gruß Ingo

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14.11.2008, 08:25 Uhr

zu: theoretische Prüfung, Einspruch, Einsichtnahme?

leiter des tüv/dekra anrufen, sachlage schildern, der sieht sich den bogen dann nochmal an.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten