Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cider75
01.10.2008, 14:10 Uhr

Vorfahrt Fahrradstraße?!

Es gibt ja mittlerweile viele Fahrradstraßen. Mir ist die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar und diese ist m.E. auch in der StVO nicht deutlich geregelt. Habe ich als Radfahrer dort immer Vorfahrt? Wenn Autos zugelassen sind, müssen diese dann rechts vor links gewähren, Radfahrer aber nicht? Freue mich über kompetente Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2008, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrt Fahrradstraße?!

An sich gibt es für Fahrradstraßen keine Sonderregelungen.

Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen grundsätzlich bevorrechtigt werden.

Dennoch gilt ausschließlich, wie die Kreuzung im Einzelfall gestaltet ist. Sind keine Verkehrszeichen vorhanden, gilt r-v-l.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Möglichst randvoll tanken

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen