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16.09.2008, 00:49 Uhr

Droht mir ein Aufbauseminar???

Also, folgende Situation:

Ich bin versehentlich entgegen der Einbahnstraße gefahren. Bußgeld wäre demnach 20 EUR. Dies haben 3 Passanten beobachtet, diese meinen nun das ich erheblich zu schnell war (sie sind der Meinung das ein Golf 2 auf 200m auf gut 60km/h beschleunigen kann wenn er um die Kurve kommt) und haben sich mein Kennzeichen notiert mit der Bemerkung "Das wird der Polizei gemeldet".

Nun stellt sich mir die Frage was mir da so bevorsteht? Sollte es zu einer Vernehmung durch die Polizei kommen werde ich natürlich das falsche einbiegen in die Einbahnstraße gestehen, da gibts ja nichts dran zu rühren. Mit der Geschwindigkeit bin ich jedoch nicht einverstanden.
Zugegeben, ich hatte keine 30 drauf sondern mehr, auch drehten meine Räder durch (was durch Kopfsteinpflaster schnell passieren kann) aber mehr als 50 hatte ich garantiert nicht auf dem Tacho.....
Es steht ja für mich dann Quasi 3 Aussagen gegen 1 (meine) Aussage. Addieren sich die 2 Summen zusammen und ich gehe Tatsächlich von 50km/h aus, also 20km/h Überschreitung komme ich auf 20EUR fürs falsche Einbiegen und 35EUR für die Geschwindigkeit: 55 EUR. Da stellt sich mir die Frage: Gibt das direkt Punkte und die Anordnung eines Aufbauseminars oder mache ich mir da gerade "unnötig" einen Kopf drüber???


mfg. -LaRrY-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen