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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MONTY
02.08.2008, 17:48 Uhr

Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.Ich bin zu 100 % Schwerbehindert(mit Merkzeichen ag)Wir haben unser Auto auf einen großen Parkplatz geparkt.Da die Behindertenstellplätze am anderen Ende des Platzes waren,haben wir auf einem "normalen"Stellplatz geparkt.Obwohl wir den blauen Behindertenparkschein rausgelegt hatten,haben wir ein Bußgeld in Höhe von 29€ bekommen.Ich glaube nicht,daß es rechtens ist.Kann mir jemand helfen?Danke
Tschüß Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
02.08.2008, 21:38 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Was heißt "auf einem großen Parkplatz"? War das eine öffentliche Stellfläche oder Straße mit Parkbuchten und Parkeinschränkungen? Hier kannst du beispielsweise nachlesen, welche Sonderrechte durch das aG einberaumt werden: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_stra
sse/parken_strassenverkehr/schwerbehinderte.html


Außerdem finde ich es unverschämt, dass du ein Bußgeld erhalten hast. Warst du schon des öfteren parksündig? Falls nein, hilft manchmal ein telefonisches Gespräch mit der Behörde (und natürlich viel überzeugender Jammerei), etwas an der Geldschraube zu drehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
04.08.2008, 10:47 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Hallo Monty,

du hast den Bescheid doch bestimmt zur Hand. Was wird dir denn konkret vorgeworfen? ("Sie parkten...")

steffi (40)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MONTY
04.08.2008, 15:58 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Hallo,
mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
04.08.2008, 16:22 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Sorry, aber kannst du bitte den Text aus dem Schreiben (idealerweise mit Paragraphen) genau zitieren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.08.2008, 22:30 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

»mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz.«

Das wird wohl kaum der Vorwurf gewesen sein. Mit einem entsprechenden Ausweis darf man Behindertenparkplätze benutzen, aber man muss nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
05.08.2008, 08:12 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

genau, du musst uns wirklich den genauen Wortlaut mitteilen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MONTY
05.08.2008, 17:15 Uhr

zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG

Hallo,
nach drohen mit der Presse habe ich heute Post bekommen.Dort wurde mir mitgeteilt,"das man aus Kulanzgründen die Fordeung von Anfangs 29,50 € zuückzieht.Lachhaft,aber Wiedestand lohnt sich Gelegendlich.Danke an Euch
Tschüss,Thomas

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden