Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mausi86
11.04.2008, 18:15 Uhr

überholferbot

ich hätte mal ne frage,ich habe im überholferbot mit durchgezogener linie,habe ich überholt. wie teuer wird das? einmal hatten sie mich schon mit alkochol. alles in probezeit. aufbauseminar hatte ich auch schon. kommt mein führerschein nun weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.04.2008, 18:22 Uhr

zu: überholferbot

Nein, dein Führerschein ist jetzt noch nicht weg. Es ist zunächst mal wegen des Überholens im Überholverbot ein Bußgeld und Punkte fällig.

Dann wird dir irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten ein Schreiben zugehen, in dem dir die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird.

Kommt danach ein weiterer, probezeit-relevanter Verstoß hinzu, dann ist der Lappen erst mal weg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mausi86
11.04.2008, 18:32 Uhr

zu: überholferbot

wieviele punkte werden das den

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.04.2008, 18:48 Uhr

zu: überholferbot

Ohne Gefährdung und ohne Behinderung des Gegenverkehrs gibt das wohl nur einen Punkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mausi86
11.04.2008, 18:52 Uhr

zu: überholferbot

danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2008, 19:35 Uhr

zu: überholferbot

Moment... wurde Dir wegen dem Alkohol die Fahrerlaubnis entzogen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
12.04.2008, 15:10 Uhr

zu: überholferbot

haben die dich überhaupt wegen dem Überholen erwischt?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Fahrzeugen Vorrang gewähren