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03.03.2008, 14:07 Uhr

Ausland Führerschein

Hallo,

Ich habe ein Führerschein aus Syrian und wohne in Österreich (bin aber kein Österreicher). Mein Führerschein war hier in Österreich gültig für die ersten 6 monate, danach nicht mehr.
Meine Frage: kann ich mit diesen Führerschein in Deutschland durchfahren?

Danke!
JJ

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2008, 20:45 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Grundsätzlich darfst Du auch hier, wenn Du einen sogenannten "ordentlichen Wohnsitz" hast bis zu 6 Monaten mit Deiner syrischen Fahrerlaubnis fahren. Danach mußt Du die Umschreibung beantragen, sowie Theoretische und Praktische Prüfung ablegen (damit sollte man natürlich etwas früher beginnen).

Bist Du zu Besuch hier (ACHTUNG MEINE MEINUNG, NICHT GESETZ!) kannst Du wahrscheinlich immer Deinen Syrischen Führerschein benutzen, so ähnlich, wie es die LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten auch tun.
Hier gibt es allerdings auch besondere Abkommen!

Wenn Du beabsichtigst nach Deutschland zu ziehen, oder schon da bist, würde ich einfach mal zur Führerscheinstelle (Starßenverkehrsamts) Deines momentanen Wohnorts gehen und mich dort erkundigen.
Aber ich gehe mal davon aus, daß es das Starßenverkehrsamt nicht interessiert, wo Du vorher mit Deinem Führerschein gefahren bist, oder ob Du in einem EU-Staat gelebt hast.

Nochmal: Meine Meinung! Kein Gesetz!

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05.03.2008, 17:24 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Danke Schön Drummer, dein Antwort ist 100% logisch nachvollziehbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
14.03.2008, 19:06 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Hallo!
Lieber spät als nie!

Hab mich heute nochmal informiert.

Die 6 monatige "Fahrzeit" interessiert in Deutschland nicht!

Diese Vorgabe ist rein national und hat nichts mit EU-Recht zu tun.

Wenn Du also Deinen (festen) Wohnsitz in die BRD verlegst und hierbleiben möchtest, hast Du wieder sechs Monate Zeit zu fahren, ohne Deinen Führerschein umschreiben zu müssen,
bzw. eine Deutsche Fahrerlaubnis (Deiner Wahl) erwerben zu müssen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen