Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paul92
24.02.2008, 11:02 Uhr

Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

Hallo zusammen,

Ich bin jetzt 15 Jahre alt, und eigentlich hab ich geplant jetzt bald mit dem Führerschein klasse M (Rollerführerschein) anzufangen.
Jetzt habe ich mir allerdings überlegt das ich ja sowieso den Autoführerschein machen will, und das man mit dem ja den rollerführerschin einschließt. Jetzt meine Frage ; ist das beim Führerscheim mit 17 genauso ? bzw. Kann ich dann schon mit 17 Roller fahren (mit 50ccm)?

Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.02.2008, 11:45 Uhr

zu: Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

ja...wenn du den Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 machst, darfst du alleine Roller fahren (Klasse M).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Paul92
24.02.2008, 12:31 Uhr

zu: Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

ok cool danke, das heißt ich darf ab 17 roller fahren oder erst dann wenn ich volljährig bin ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.02.2008, 12:48 Uhr

zu: Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

du darfst auch schon mit 17 fahren, wenn du den Führerschein ab 17 machst. Auto halt nur mit Begleitung, aber die anderen Klassen, für die du nur 16 sein musst, darfst du alleine fahren (L, M, S)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2008, 13:29 Uhr

zu: Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

Roller mit Begleitung wäre auch ein wenig merkwürdig ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2008, 15:04 Uhr

zu: Führerschein mit 17 (Roller fahren ???)

ja, es wird Frühling... :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen