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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Colle
28.01.2008, 15:54 Uhr

Offene Rechnung!

Hallo! Ich habe eine frage, und zwar habe ich vor ca. 4 Jahren schon in einer Fahrschule,habe leider kein Geld mehr gehabt und musste aufhören, aber es besteht noch eine offene rechnung!
Jetzt werde ich mich aber an einer anderen Fahrschule anmelden, werde ich Probleme haben ,mich da an zumelden oder spielt das keine rolle mehr da es so lange her ist???

Bitte um Antworten!
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern moorhuhn
28.01.2008, 16:05 Uhr

zu: Offene Rechnung!

ich würde ersteinmal die offene Rechnung bei der alten Fahrschule bezahlen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.01.2008, 17:12 Uhr

zu: Offene Rechnung!

wäre ein netter zug wenn du die offene rechnung bezahlen würdest, leider von der alten fahrschule nicht mehr einklagbar.
sollte deine alte fahrschule aber herausfinden bei welcher fahrschule du jetzt den führerschein versuchst, wird die neue fahrschule garantiert einen "tipp" wegen deiner zahlungsmoral bekommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
29.01.2008, 16:36 Uhr

zu: Offene Rechnung!

die forderung ist verjährt. allerdings kann die alte FS dich auf die scharze listen setzen lassen. das die weiss wo du bist ist eher unwahrscheinlich. bis hier gebe ich carhol recht. allerdings ist die fl selber schuld, wenn sie solange nichts unternimmt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
29.01.2008, 18:48 Uhr

zu: Offene Rechnung!

@ Carhol

Es steht noch nirgendwo, ob die FS einen Schuldtitel erlangt hat oder nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

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Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

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- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt