Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bi3rvampi3r
26.01.2008, 17:33 Uhr

Fahrradkomplott:)

hallo,

vor ca. 3 monaten bin ich morgends über 1 (bzw 2 ) rote ampeln mit meinem fahrrad gedüst. Leider standen hinter mir zivilpolizisten (bzw einer und der war dann noch polizeichef meiner stadt) die mich dann natürlich auch anhielten meine personalien aufgenommen haben und so weiter. Jetz hab ich dann den busgeldbescheid bekommen. und zwar sind dies ca. 80 euro plus einen Punkt in Flensburg. Da ich noch in der Probezeit bin macht das somit 450 für nachschulung + 80 euro strafe....und verlängerte Probezeit:( soviel zur vorgeschichte
jetzt ist meine frage ob es möglich ist, die geldstrafe in sozialstunden oder ähnliches umzusetzen da ich als schüler nicht so viel geld hab....gibts sonst irgendwelche tipps die in meiner misere nützlich wären? irgend eine kleine hintertür;)
Wichtig wär mir halt, dass ich die Strafe nicht zahlen muss weil sonst is des geld für die nächsten 2 monate weg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 18:28 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Wieviel beträgt denn das Bußgeld?

Grundsätzlich ist eine Umwandlung eines Bußgeldes in Sozialstunden nicht möglich. Ich vermute aber mal, daß das Bußgeld sowieso nur der geringste Teil der Konsequenzen der Tat ist, oder?

Die Anordnung der Nachschulung wird ein paar Monate auf sich warten lassen. 450 Euro sind darüber hinaus m.E. hoch angesetzt, gut möglich, daß Du billiger wegkommst.
Bis die Post von der Fsst kommt, würde ich mir eben bei den Ausgaben darüber im Klaren sein, daß da noch eine größere Ausgabe wartet,

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.01.2008, 19:54 Uhr

zu: Fahrradkomplott:)

Ersatzhaft gibt es nur bei Geldstrafen, nicht bei Bußgeldern.
Hier gibt es eine Erzwingungshaft bei Weigerung, das Bußgeld zu bezahlen. Aber nach der Haft bleibt muß der Betrag trotzdem bezahlt werden.
Desweiteren muß der Betroffene seine Haft selbst bezahlen.
Insgesamt also keine ökonomische Strategie :)

Übrigens, Kahleberger, war letzte Woche im Erzgebirge unterwegs und sah einen Hinweis zum Kahleberg; , wollte eigentlich bei Dir klopfen, wusste aber nicht, wo ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

36 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann bei mehrspurigem Abbiegen zu besonders gefährlichen Situationen führen?

Genaues Einhalten des Fahrstreifens

Zu schnelles Fahren

Fahrstreifenwechsel während des Abbiegens