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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G-Wine
30.12.2007, 14:40 Uhr

Unfall in Probezeit

Moin moin,

am 13.04.07 hatte ich einen Unfall den ich verschuldet habe. Ich wollte auf einer Kreuzung links abbiegen, aber da sich irgendwie alle nicht entscheiden konnten, sind von allen seiten Autos mitten auf die Kreuzung gefahren. Ergo: Es ging nicht mehr Vorwärts! Also dachte ich mir das ich freundlich bin und etwas zurück fahre. Dummerweise guckte ich nicht nach hinten....(fragt nicht warum...)...und schon krachte es. Die Polizei war sofort zur Stelle (direkt hinter dem Unfallgegner). Sie nahm den Fall auf. Ca. 1 Monat später wurde ich auf der Wache angehört. Ich schilderte den Vorfall.

Seit dem habe ich nie mehr was von der Polizei oder der Führerscheinstelle gehört!

Der Unfall ereignete sich am 13.04.07.
Die Anhörung dürfte so am 10.05.07 gewesen sein.
Meine Probezeit endete am 05.10.07.

Nun die Frage warum ich nie mehr was gehört habe? Habe ich jetzt immernoch eine Nachschulung zu fürchten?

Danke für Eure antworten!

Gruß
Kevin

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30.12.2007, 15:42 Uhr

zu: Unfall in Probezeit

weder strafe, noch verwarnung, noch irgendeine rückmeldung. habe nach der vorladung einfach nie mehr irgendwas gehört darüber.

wenn es dann tatsächlich damit gegessen sein sollte dann endet das jahr wirklich super :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten