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 Cesky
12.10.2007, 17:47 Uhr
Fahren gegen Einbahnstraße
Hallo erstmal,
Ich bin heute gegen eine Einbahnstraße gefahren, jedoch wusste ich dies nicht ( dumm ist nur das diese direckt um die Ecke bei mir Zuhause ist).
Es ist eine sehr breite Straße, daher dacht ich mir kannst dalang fahren, weil ich einen Parkplatz gesucht habe. Es kam mir eine Histerische Frau entgegen mit Lichthupe und Schrie im Auto rum, ich Parkte meins und stieg aus, ich konnte aber noch beobachten wie sie mein Nummernschild notierte.
Ich bin noch auf Probezeit, wird dies irgendwelche Strafen als folge haben?!
( Das Auto ist auf meine Mutter gemeldet)
MFG
Cesky

 durbanZA
12.10.2007, 17:58 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Wenn niemand gefährdet oder behindert wurde, würde es bei einem Verwarngeld von 20 Euro bleiben.
Auf wen das Fahrzeug gemeldet ist, ist grundsätzlich egal, in Deutschland kann nur der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden.
Das bedeutet dann allerdings natürlich auch, daß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden muß. Mit dem Kennzeichen alleine kann die gute Frau also nichts anfangen, eine detaillierte Fahrerbeschreibung müsste sie mindestens haben, damit eine Anzeige Erfolg hat.
Also, keine großen Sorgen machen, viel kann nicht passieren.
mfG
Durban
 Cesky
12.10.2007, 18:00 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Ja gut wenns nur 20 € wären, wär ich mit einverstanden, war halt dumm von mir.
Die Straße war sehr breit also konnte niemand gefährdet werden, ich bin auch extra langsam gefahren, da ich ausschau nach einem Parkplatz gehalten hab.
 Chris021983
13.10.2007, 15:36 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Wie kann man gegen eine Einbahnstrasse Fahren?
Ist sie heile geblieben?
 Crashkid 
13.10.2007, 18:21 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Vielleicht hat er ja einfach ein Schild übersehen. Oder aber das Schild fehlte, das ist mir auch schon einmal passiert. Ich wurde allerdings sehr höflich von einer Anwohnerin darauf hingewiesen, dass ich mich in einer Einbahnstraße befinde.
Bin dann extra noch einmal zurückgefahren um zu gucken ob da ein Schild steht. War aber definitiv keins da.
 Crashkid 
14.10.2007, 23:15 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Danke Peg, das ist mir schon bewusst. Da war auch kein rundes Schild :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden
Weil der Verkehrsfluss behindert wird
Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte
Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
Wo rechts das Parken verboten ist
In Einbahnstraßen
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