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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Athena28
24.09.2007, 23:06 Uhr

Absolutes Halteverbot ( taxistand )

Guten Abend,
Weiß jemand, ob das Anhalten in einem taxistand ( Warnblick war eingeschaltet und eine Person noch im Auto ) strafbar ist?
Kann ein Taxifahrer uns einfachso ohne das Erscheinen der polizei anzeigen??!!
Wenn das Anhalten dort strafbar ist, was erwartet mich dann?
Bin Supper aufgeregt!! Ein Taxifahrer hat uns heute auf übelsten ausländerfeindlich beschimpft, weil wir kurz am Ende eines langen und weiten Taxistandes kurz angehalten haben! Er hat uns angeblich bei der Polizei telefonisch angezeigt und d. Kennzeichen telefonisch irgendwo weitergegen aber kurz darauf ist er weggefahren!!!!!!!!!!!!! ( Komisch )
Wir sind total irritiert!!
Wer kann uns weiter helfen??
Ist es rechtmäßig, was er getan hat??
Viele Dank
Athena

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.09.2007, 23:50 Uhr

zu: Absolutes Halteverbot ( taxistand )

war vollkommen richtig was der taxifahrer gemacht hat. auf dem schild steht absolutes haltverbot und die w-anlage hättet ihr auch nicht einschalten dürfen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.09.2007, 02:08 Uhr

zu: Absolutes Halteverbot ( taxistand )

Warnblinkanlage ist übrigens der klassische Beweis für Vorsatz. Ein findiger Behördenmitarbeiter käme auf die Idee, das Bußgeld hier zu verdoppeln.

Wie auch immer, das Halten im absoluten Haltverbot ist verboten, und die Anzeige kann selbstverständlich von jedermann kommen. Alles eine Frage der Beweisbarkeit.

Das Halten im absoluten Haltverbot kostet in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.09.2007, 00:36 Uhr

zu: Absolutes Halteverbot ( taxistand )

Wenn man keine Erlaubnis zur "gewerblichen Personenbeförderung mit Kraftdroschken" besitzt, ist so etwas tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Anzeige tatsächlich ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen dürfte.

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Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

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