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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franzi13
23.07.2007, 10:59 Uhr

STROMKASTEN ANGEFAHREN

Hallo,

Gestern habe ich vor meiner Freundin ihrem Haus den Stromkasten geramt. Ich wollte auf einem Randstein halten und habe dann irgendwie mit der Auto vorderseite den Stromkasten angefahren.

Das Fundament wurde nicht beschädigt.
An der Fasadenseite ist er durchgebrochen und die Klappe zum öffnen ist rausgebrochen.

Ich habe es der Stadt gemeldet und den Kasten sichern lassen.

Nun meine frage. Ich bin Fahranfänger und weis nun nicht ob ich den Schaden- (kann bis zu 1000,- kosten) selbst zahlen soll oder es der Versicherung melden soll.
Das Auto das ich gefahren habe geht mit über die Versicherung meiner Mutter. Also als 2 Wagen. Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen.
Das Auto das ich fahre ist so schon sehr teuer in der Versicherung -(20 jahre alt)

Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
23.07.2007, 11:14 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

»Sprich die Versicherung würde für uns beide stark ansteigen. «

Hier, liebe Franzi, unterleigst du einem Irrtum. Die Versicherung steigt nur für das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, nicht für alle Fahrzeuge des Halters.

steffi (39)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franzi13
23.07.2007, 11:21 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

Ja aber das Auto ist jetzt schon so teuer in der Versicherung, das ich es mir nicht mehr leisten könnte sollte sie steigen.

oder für wieviel Monate- Jahre würde sie steigen?

Hätte ich den Schaden gleich der Versicherung melden müssen, oder kann ich auf die Rechnung warten und sollte sie zu hoch sein die Versicherung benachrichtigen.

Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.07.2007, 12:13 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

Der Versicherung musst Du den Schaden umgehend melden, sonst braucht die Versicherung nicht bezahlen. (Pflichten des Versicherungsnehmers)
Wenn dann irgendwann die Schadenhöhe feststeht, zahlt erstmal die Versicherung und Du kannst noch bis Jahresende entscheiden, den Schaden selbst auszugleichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
23.07.2007, 17:23 Uhr

zu: STROMKASTEN ANGEFAHREN

"Muss ich mir um meine Probezeit sorgen machen?"

Nein, keine Sorge. Deine Probezeit darfst du behalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen