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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pfannen-Meister
20.07.2007, 21:02 Uhr

Führerschein Klasse T umschreiben

Guten Abend,

ich habe meinen Führerschein auf den neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.

Die Klasse 3 hätte ich nach einer Bescheinigung durch den Ortslandwirt auch auf T umschreiben lassen können.

Leider habe ich das damals versäumt, bräuchte ihn jetzt aber dringend. Da das Umschreiben erst wenige Wochen her ist meine Frage: Kann ich das noch rückwirkend machen lassen ?

Vielen Dank,
Der Pfannen-Meister

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer Lohmann
19.10.2009, 22:10 Uhr

Bei der Führerscheinausgabestelle einfach nachfragen.

Ich habe selbst erst kürzlich meinen alten grauen Lappen mit 4, 3 und 1 umschreiben lassen.
Ich habe sofort T mit beantragt. Eine Bescheinigung vom Landvolk als Erntehelfer hatte ich mir besorgt. (Erntehelfer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb).
Also am besten eimal bei der Führerscheinausgabestelle nachfragen.
(Unterschiedliche Regelungen wegen Bescheinigungen in den verschiedenen Bundesländern, Landkreisen).
Gebühren sind sicherlich fällig.

Viel Erfolg Bauer Lohmann

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat