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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 11:31 Uhr

"Werktags"

Ich hätte da mal eine Frage, und zwar gibts hier viele 30er Schilder, wo drunter steht "WERKTAGS zwischen 7 und 19 Uhr" - zählt der Samstag auch zum werktag??


Danke und schönen Sonntag noch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
17.06.2007, 11:56 Uhr

zu: "Werktags"

Der Samstag zählt auch als Werktag.


Gefundene Urteile:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen, das "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gilt, entfaltet Wirkung auch an einem Samstag, weil der Samstag auch heute noch im allgemeine Sprachgebrauch ein Werktag ist.

(OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 7. März 2001, Az: 2 Ss OWi 127/01)



Die durch Anbringung des Zusatzschildes "werktags" getroffene Beschränkung der Parkzeitregelung erfaßt auch den Sonnabend

(OLG Düsseldorf 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 5. Dezember 1990, Az: 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 17:45 Uhr

zu: "Werktags"

Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden