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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AndiF.
03.06.2007, 13:39 Uhr

Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Hallo,

ich bin gestern falsch duch eine ca. 30 Meter lange Einbahnstraße gefahren.

Welche Strafen können deswegen auf mich zukommen ?
Vielleicht sogar ein Aufbauseminar ?

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03.06.2007, 14:00 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Wenn die Einbahnstraße zur Zechen 276 ("Verbot der Einfahrt") beschildert war, Du niemanden gefährdet oder behindert hast und es das erste mal war kostet das lediglich 15 Euro.

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03.06.2007, 14:40 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Ja ich habe niemanden behindert denn es war am Samstag mittag in einer Kleinstadt
Und ich fuhr ein Brautauto.

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03.06.2007, 15:49 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

für die gibt es keine Sonderrechte ;)
Bist Du denn der Bräutigam?

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04.06.2007, 16:30 Uhr

zu: Falsch einfahren in eine Einbahnstraße mit dem Auto

Nee ich war der Fahrer.

Mich hat eigendlich keiner gesehen vielleicht ein Passant.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren