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25.05.2007, 07:53 Uhr

zu: Opel Tigra

Du hast nichts zu befürchten, aber die Leute auf dem Rücksitz werden entsprechend gekürzt! :-)

Nee, Scherz beiseite....

Wenn Du gegen die Eintragungen im Fahrzeugschein / Fzg.Brief (Zulassungsbescheinigung I/II) verstößt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Kfz.
Daß hat zur Folge, daß Du ohne Versicherungsschutz fährst, weil Du gegen die Regeln verstößt, die Du akzeptierst hast, als Du das Fahrzeug zugelassen hast!
Du fährst dann also ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz.
Also verstößt Du gegen das Zulassungsrecht und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die genauen Folgen kann ich Dir auch nicht genau sagen, vielleicht weiß daß jemand anderer!?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch Übermüdung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können