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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:02 Uhr

verstehe ich nicht?????????

hallo,hallo.habe eine frage zur fußgängerzone.
warum muss man ein verwarnungsgeld von 30€
zahlen wenn man am feiertag dort parkt.ich dachte immer das parken wäre am feiertag dort erlaubt?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.05.2007, 19:18 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

denke nie gedacht zu haben den das denken der gedanken ist gedankenloses denken.....

seit wann darf man fußgängerzonen überhaupt befahren?



holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
19.05.2007, 19:31 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

hi,holger.super gedanken aber???
wer sollte den geschäften die ware liefern wenn
man die fußgängerzone nicht befahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern die13
20.05.2007, 13:27 Uhr

zu: verstehe ich nicht?????????

danke leute.war heute mal schnell schauen was da wohl steht.
be und endladen von 6.-12 und 22-6
krankentransporte und behinderte frei.
die 30 euro sind wohl zu bezahlen ,da war einer
am feiertag sehr gewissenhaft und fleißig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist