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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.03.2007, 23:45 Uhr

zu: Zweimal Punke in der Probezeit!

ich vermute das du auch noch zu einem monat bus und bahn verdonnerst wirst.

der zweite verstoss hat keine auswirkungen auf die probezeit weil er vor beendigung des aufbauseminars begangen wurde.

der adac kurs ist kein kurs um die probezeit zu verkürzen. den bieten nur einige fahrschulen an, der würde dann auch die pz um ein jahr verkürzen.

holger

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26.03.2007, 01:35 Uhr

zu: Zweimal Punke in der Probezeit!

Ich denke mal, ein eventuelles Fahrverbot wäre schon mitgeteilt worden. Und da es sich bei dem ersten Verstoß vermutlich nicht um eine Überscheitung von mehr als 25 km/h handelte, halte ich ein Fahrverbot für unwahrscheinlich.

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27.03.2007, 19:41 Uhr

zu: Zweimal Punke in der Probezeit!

Nicht, wenn Du das Aufbauseminar fristgerecht besuchst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge