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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr

Alkohol in de Probezeit!

Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr

zu: Alkohol in de Probezeit!

Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.

Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da   Tse...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden