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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrinchen83
23.11.2006, 21:06 Uhr

Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und würde gerne wissen ob ich damit auch Radlader, Trecker usw (Bis 25 kmh) fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.11.2006, 22:16 Uhr

zu: Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Na klar, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum braucht man keine Fahrerlaubnis.

Wenn du die Maschinen auf der Straße fahren willst geht das mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5t sowieso mit Klasse B.

Ansonsten darfst du mit Klasse L (ist in B eingeschlosen) "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (dazu zählt der Radlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren.

Landwirtschaftlichte Zugmaschinen ("Trecker") darfst du mit Klasse L nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer bbH bis zu 32 km/h fahren. (Mit Anhänger darfst du nur 25 km/h fahren)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte