Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
14.11.2006, 08:09 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

Was sind denn für dich mehrere kleine technische "Vergehen"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.11.2006, 12:43 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

Verwarnungsgelder können sich nicht zu einem Bußgeld addieren. Ein erheblicher technischer Mangel, der zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, kann aber schon für sich genommen zu einem Bußgeld führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.11.2006, 13:14 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

Hier muss man nach Tateinheit bzw Tatmehrheit fragen.

Wenn du ein Fahrzeug hast, an dem mehrere Mängel vorhanden sind, dann liegen diese Ordnungswidrigkeiten tateinheitlich vor und nur die höchste Einzelstrafe gilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:35 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

Tipp für die zukunft damit solche fragen nicht mehr aufkommen: sanikasten/warndreieck kaufen?   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SFischer
19.11.2006, 20:01 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

Hallo..kommt man über die magischen 40 Euro, dann ist es immer ein Bußgeld (bis 35 Euro Verwarnungsgeld, da geringfügige OWi) und es wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (mit OEBeleg) gefertigt!!..z.B. bei Tatmehrheit

LG S.Fischer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.11.2006, 22:08 Uhr

zu: addieren sich Verwarngelder zu Buß-?

auch wenn ich nicht anesprochen bin, beantworte ich die Frage: Nein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden