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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
30.10.2006, 09:05 Uhr

Wie lange bis zur Prüfung?

Servus,

angenommen, man hat nä. Woche die erste Fahrstunde (aber schon viel Theorie). Kann man die Fahrerlaubnis bis Mitte Dezember kriegen, wenn man sich wirklich ranhält, ohne, dass bis jetzt irgendwelche Prüfungstermine (th. u. pr.) vorliegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
30.10.2006, 12:41 Uhr

zu: Wie lange bis zur Prüfung?

Im prinzip ja.
Liegt an dir und deinem Fahrlehrer.
Ist der Antrag bei der Führerscheinstelle schon gestellt bzw. durch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
30.10.2006, 12:42 Uhr

zu: Wie lange bis zur Prüfung?

Wen du bis mitte DZ deinen lappen haben wilst soltest du jetzt bald zur teho prüfung und dich ranhalten mit den Fahrstunden sonst wird das knap. Duh ast ja an die 12 Sonderfahrten.
absonsten kuk hir im fohrum Prüfungsrichtlinjen.
gruß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Estelle
30.10.2006, 13:07 Uhr

zu: Wie lange bis zur Prüfung?

Naja, kommt wohl drauf an, wie oft du Fahrstunden nimmst und wie lernfähig du bist.
Ich habe gleich nach der Anmeldung in der Fahrschule, den Antrag bei der Führerscheinstelle abgegeben. Den Theorieunterricht hab ich hintereinander durchgezogen (4 Unterrichtsstunden/ Woche). Als ich fast fertig damit war, hab ich mit Fahrstunden angefangen. Bin dann zur Theorieprüfung...bestanden. Bin immer 3x in der Woche gefahren. Die Sonderfahrten wurden an einem Stück gemacht, d.h. Überlandfahrt an einem Tag usw.
Hab alles in allem 2 Monate gebraucht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
30.10.2006, 13:16 Uhr

zu: Wie lange bis zur Prüfung?

Anmeldung ist vor einer Woche gestellt worden. Für lernfähig halte ich mich (ich hoffe es doch). Wenn mein FL das zulässt will ich mindestens 3 Doppelstunden pro Woche fahren.

PS: Danke für die schnellen Antworten:)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung