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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi
03.10.2006, 17:41 Uhr

B ab 17 Umstellung

Moin, mal ne Frage: ich dachte bisher, dass man mit dem Führerschein ab 17, wenn man 18 wird, automatisch alleine fahren darf, auch wenn man den Plastikführerschein noch nicht hat.
Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:

"Wie lange muss ich mit einem Begleiter fahren?

Bis zum 18. Lebensjahr muss mit Begleiter gefahren werden. Danach wurde eine dreimonatige Übergangsphase eingerichtet, in der der "Kartenführerschein" beantragt und ausgehändigt werden soll. In dieser Zeit muss dennoch mit einem Begleiter gefahren werden."

Heißt das jetzt, dass man mit n bisschen Pech noch 3 Monate warten muss ehe man alleine fahren darf, oder versteh ich das falsch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.10.2006, 17:51 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

"Jetzt les ich aber auf so ner Seite das hier:" ...

das lesen auf so ner Seite führt halt oft mal zu solchen Fehlinformationen.

Im Klartext: Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland). Innerhalb von 3 Monaten mußt du allerdings den Kartenführerschein beantragen bzw. abholen.

Hier ein Link mit dem Gesetzestext (§ 48a FEV):
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.10.2006, 18:51 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

moment mal wie bitte?


"Sobald du das 18. Lebensjahr vollendet hast darfst du ohne Begleiter fahren (allerdings nur im Inland)"

??????????????????????????????????????????

Das heisst also so wie du dein Satz geschrieben hast ich dürfte also im Ausland dann obwohl ich 18 bin nur mit Begleitung fahren aha interessant

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.10.2006, 18:54 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

Nee, das hast du falsch verstanden. Im Ausland darfst du überhaupt nicht fahren, solange du noch nicht den "richtigen" Führerschein erhalten hast. Im Inland darfst du ab dem 18. Geburtstag alleine (also ohne Begleitperson) fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.10.2006, 18:57 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
03.10.2006, 19:05 Uhr

zu: B ab 17 Umstellung

"ok , puh ich hab schon ein Herzinfarkt beinahe bekommen und hab mich grad volle Bulle aufgeregt. " ...
damit das NICHT passiert habe ich extra einen Link mit dem Gesetzestext beigefügt.
Also: Klicken - Lesen - und wenn nötig, erst DANN aufregen ;-) .

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

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