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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nexfraxinus
27.09.2006, 07:46 Uhr

Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Mir ist zu Ohren gekommen, dass man erst mit der Überweisung des Bußgeldes seine Tat quasi "eingesteht" - damit verbunden: Wenn ich nun mit einem Aufbauseminar zu rechnen habe wegen einem Vergehen innerhalb der Probezeit, nun das Schreiben bekomme über z.B. 60 € Stafgeld, 3 Punkte etc - meine Probezeit aber in 4 Wochen enden würde ..

Würde es sich nun lohnen 4 Wochen zu warten, ggfs. eine Abmahnung zu erhalten und dann das Bußgeld zu zahlen?

Sprich kann ich somit das Aufbauseminar + verlängerte Probezeit umgehen? Hatte noch keine Zeit zu einem auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu fahren und dachte hier weiß evtl. jemand mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 08:34 Uhr

zu: Herauszögern der Schuldbekennung --> keine Probezeit?

Nein ! Es ist immer das Datum der Tat ausschlaggebend..
Dumm gelaufen...
Da Deine Angelegenheit Rechtskräftig ist, sehe ich auch keine Möglichkeit mehr dagegen was zu unternehem. Jede Zahlungsverzögerung führt zu Mehrkosten.

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

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Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

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