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 Marvin111
26.07.2006, 18:24 Uhr
Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter
Ich besitze den Führerschein mit 17. Jetzt hat mir ein Verwandter angeboten, sich noch nachträglich als Begleiter eintragen zu lassen. Ist das möglich?
Wie hoch liegen die Kosten für den Begleiter? Wie lange dauert der Vorgang?
Zudem besteht das Problem, dass der Verwandte noch einen ganz alten Führeschein besitzt, auf dem teilweise sogar der Name nicht mehr richtig zu lesen ist. Er möchte jetzt bald einen EU Karten- führerschein beantragen. Die zusätzliche Begleitung sollte aber eigentlich vorher beantragt werden. Ist es möglich, dass der alte Führerschein wegen der teilweisen "Beschädigung" sofort eingezogen wird und mein Verwandter dann eine Zeit lang ohne FS dasteht?
Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
 Marvin Waack
26.07.2006, 20:59 Uhr
zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter
Nein, der alte wird direkt nach Erhalt des neuen Vernichtet.
 Marvin111
26.07.2006, 21:45 Uhr
zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter
Aber eigentlich beantwortet das doch meine Fragen nicht. Es geht ja darum, ob der Kreis den alten Führerschein meines Verwandten einziehen kann, weil er äusserlich schon ein wenig mitgenommen ist.
 Kati85
27.07.2006, 00:01 Uhr
zu: Führerschein mit 17 - Zusätzlicher Begleiter
Bloß weil der FÜHRERSCHEIN unleserlich ist, ist nicht die FAHRERLAUBNIS weg. Der Führerschein ist nur der Beleg, um einem kontrollierenden Polizisten zu zeigen, dass du eine gültige FE hast. Dein Bekannter ist bei der Fahrerlaubnisbehörde registriert und wenn er seinen verwaschenen Lappen gegen einen EU-Schein tauschen will, bekommt er nach ner gewissen Bearbeitungszeit n neuen. Die Fahrerlaubnis behält er, er muss nur aufpassen, dass die Klassen richtig umgeschrieben werden.
Ob du ihn nachträglich eintragen lassen kannst als Begleiter, kannst du bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Kathrin
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?
Unmittelbar vor den Schienen
Vor dem Andreaskreuz
In Höhe der Schranke
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
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