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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2006, 10:51 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Beim Anhänger a) wäre die zulässige Gesamtmasse des Zuges (= z.G. Pkw + z.G. Anhänger) 3600 kg. Eine der notwendigen Voraussetzungen bei Klasse B ist aber, dass die z.G. des Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
20.07.2006, 10:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

1. die beiden z.G. (zulässige Gesamtmasse) von beiden Fahrzeugen darf 3500 kg. NICHT überschreiten.

2. das z.G. des Anhängers muss kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges (Auto)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf