Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
29.06.2006, 14:10 Uhr

Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

mein Führeschen Klasse B wurde vorläufig eingezogen.
Darf ich jetzt garnichts mehr fahren oder wenigstens eine Mofa?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
29.06.2006, 14:20 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

Hi,

du darfst nichts mehr fahren außer Fahrrad

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
29.06.2006, 14:28 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

das simmt aber nich nich.
habe mich gerade mit der Führescheistelle unterhalten und die haben mir gesagt ich darf auf jeden fall eine Mofa fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
29.06.2006, 14:32 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

kann sein das ich mich Irre, aber ich wüsste nicht warum du ein Mofa fahren darfst, wenn du kein Führerschein besitzt. Aber das ist eine Frage für die experten wie Holger, Heuschrecke und Co.

mfg damario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
29.06.2006, 14:38 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren

Ich dachte, für Mofas gibt es keine Führerscheine sondern nur Prüfbescheinigungen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.06.2006, 18:48 Uhr

@eddie/deMario

Ein Fahrverbot verbietes das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge, auch Mofas.

Bei einerm Entzug der Fahrerlaubnis wird -wie der Name schon anmuten lässt- die Fahrerlaubnis, also der Führerschein, entzogen. Zum Führen eines Mofas ist jedoch kein Führerschein erforderlich, sondern lediglich die Prüfbescheinigung über die abgelegte Mofa- Fahrprüfung. Die wird nicht eingezogen.
Eddie, sollte Dir also tatsächlich die FE entzogen worden sein, darfst Du, sofern Du im Besitz einer Mofa- Prüfbescheinigung bist, ein Mofa fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
30.06.2006, 10:47 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

Danke für die Antwort.
Ja, ich habe eine Mofa-Prüfbescheinigung

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw