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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.06.2006, 15:59 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

*LOL*

Sorry, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
07.06.2006, 17:37 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

*LoL* am besten is es wenn es Mofas gar net mehr gibt, da die nur den Straßenverkehr sogar in der Stadt behindern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.06.2006, 18:11 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

Und ich wäre dafür dass man der deutschen Rechtschreibung mächtig sein sollte, um Mofa fahren zu dürfen ;-))

Wo soll das denn hinführern, Fräulein Jenny? Mit 15 sind die meisten ja noch nichma reif genug sich dem Straßenverkehr anzupassen und sich an die Regeln zu halten.
Frag doch mal im Bundestag nach :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
07.06.2006, 21:19 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

hallo leuz!
mal bitte ruhig bleiben...so abwegig finde ich die idee nicht!
mit 14 wird man strafmündig und es sollte keiner glauben, dass jemand mit 14 wesentlich dümmer ist, als mit 15...ich pers. hätte mit einer umstellung der altersgrenze nicht wirklich nen problem.
lg
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.06.2006, 11:44 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

"in frankreich ist es derzeit so dass die 14-jährigen dort auch schon roller fahren dürfen, und die versicherungskennzeichen kosten dort (soweit ich weiß) 700 EURO... wenn das in deutschland so wäre...oh schreck "


Warste schonma in Frankreich?? Wenn ja dann zeig mir bitte mal den Roller der da mit Nummernschild rumfährt ;-)
Denn da brauchen die gar kein Nummernschild, die 50 ccm Roller. Zumindest war es so als ich vor 2 Jahren mal dort war.
Ob die da überhaupt sowas wie Pflichtversicherung haben?! Geschweige denn nen Rollerführerschein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert