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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern draculaus
10.04.2006, 21:27 Uhr

Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Hallo!
Das ist hier mein erster Beitrag und damit erstmal ein HALLO an alle ;-)

Ich hätte da eine Frage zu (meinen) Führerschein.
Als ich den nämlich gemacht habe war ja gerade die Rede davon das Gesetz zu ändern in Bezug darauf das man nicht mehr mit dem Klasse 3 (B) bis 7,5T fahren kann usw.
Jetzt kann ich mich noch genau daran erinnern, das ich meinen Führerschein noch nach den "alten" Recht gemacht habe (war damals die Aussage des Fahrprüfers) Meine Prüfung habe ich ca. am 20.02.99 bis 26.02.99 gemacht das weiss ich ziemlich genau da ich den Führerschein nicht direkt bekommen habe da ich noch keine 18 war (27.02)
Jetzt steht natürlich auf meinen Führerschein das ich nur klasse B habe und nicht nach dem alten Recht.
Weiss einer von euch zufällig wie da die lage aussieht? Bzw. wann genau ist das "neue" gesetz damals in Kraft getreten?? Kann ich da noch was machen???
Schon mal danke.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.04.2006, 22:17 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Das neue Fahrerlaubnisrecht ist am 01.01.1999 in Kraft getreten.
Wenn du VORHER 18 geworden wärst, hättest du bis zum 30. Juni 1999 noch die "alten" Klassen erwerben können.
Du bist also leider 2 Monate zu jung gewesen...

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10.04.2006, 22:33 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Das ging ja schnell. Vielen Dank euch beiden!
Da habe ich wohl pech gehabt ;(

Danke und Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.04.2006, 22:35 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Wens interessiert: Die Übergangsregelung steht in der FeV §76 Nr.10

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten

An der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen