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27.03.2006, 16:31 Uhr

Unfall durch eingeschlafen. Was kann drohen?

Hallo,

ein Freund von mir, ist heute beim fahren seines Lkw´s eingeschlafen.
Keine Lenkzeitüberschreitung oder so lagen vor.

Zum Unfallhergang:
Er befuhr eine Landstraße und ist kurz vor einer Ortschaft eingeschlafen.
Durch das einschlafen, ist er auf die Gegenfahrbarn geraten und mit einem entgegenkommenden Pkw zusammengestoßen.



Der Frau, die den entgegenkommende Pkw steuerte, ist mit leichten Verletzungen zur Untersuchung ins KH gekommen.
Ihr Pkw, ist ein WT.

So wie er mir sagt, hat er um 03.00Uhr Arbeitsbeginn, um ca. 05.15Uhr sich für ca. 1 Std. schlafen gelegt. Dann noch mal um ca. 07.00Uhr für ca. ne 1/2 Std. sich schlafen gelegt.
Der Unfall ist ca. um 08.30Uhr passiert.
Gestern, ist er schon früh ins Bett gegangen.
Wieso er heute so müde war können wir uns nicht erklären, denn sowas ist im in den 7 Jahren wo er den Führerschein hat noch nie passiert.

Hoffe mal es kann uns da jemand sagen womit er etwa nun rechnen muß.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen



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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss