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11.03.2006, 23:00 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

nein. Die Versicherung hat den Vermögensschaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. ob du mit den kratzern rumfahren möchtest, ist deine Sache - der Wagen ist aber mit dem Schaden weniger wert, bei einem Verkauf zum Beispiel.

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12.03.2006, 01:24 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Klär das einfach mit der gegnerischen Versicherung ab. Vermutlich werden sie einen Gutachter beauftragen (bzw du kannst dann auch selber einen auswählen, wenn dir das lieber ist). Den im Gutachten ermittelten Schadenswert kannst du dir dann auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dir aber nur erstattet, wenn du sie auf wirklich gezahlt hast. Im Voraus bekommst du die also nicht. Du bist auch nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

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12.03.2006, 14:01 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Deshalb habe ich ja gesagt: Einfach bei der gegnerischen Versicherung nachfragen... Wenn sie sagen, ihnen reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt, dann brauchst du keinen Gutachter, wenn die ein Gutachten wollen, dann mach das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Bus durchfahren lassen

- den Radfahrer durchfahren lassen