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07.03.2006, 23:17 Uhr

Ausländische FS. Habe ich auch Probezeit

Hallo,
Ich habe Bulgarische FS siet 1997. Ich wohne in Deutschland seit Oktober 2001. Ich habe an 10.04.2004 deutsche FS bekommen. Soll ich rechnen, dass ich bis 01.04.2006 in Probezeit bin? Ich denke meine FS ist nach §31 Abs (2) aufgestellt, da ich nur die Prüfung machen musste und nicht die ganze Schulung. Ich bitte sie um dringende Hile, da ich vor 5 Tage einen kleinen Unfall bei Rückwärtsfahren hatte mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und der Polizist hat gesgt dass wir beide Schuldig sind.
Für mich ist wichtig, wenn zufällig dern Gerich entscheidet, dass ich den Schuld habe, ob die Probezeit (wenn ich bei solech bin) verlängert wird.

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07.03.2006, 23:29 Uhr

zu: Ausländische FS. Habe ich auch Probezeit

StVG §2a (1): "(...) Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. (...)"

Das heißt, wenn du deinen bulgarischen FS umgeschrieben hast, statt den deutschen Führerschein komplett neu zu machen, gilt für dich 1997 als Startdatum der Probezeit. Also wärst du nicht mehr drin.

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07.03.2006, 23:50 Uhr

zu: Ausländische FS. Habe ich auch Probezeit

Danke für die schnelle Antwort. Das ist mit sehr hilfreich

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

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