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02.03.2006, 11:38 Uhr

zu: Blinklicht gelb auf dem Dach

rockets, wenn ich mich nicht irre spricht die StVZO von "Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht)" und macht daher keinen Unterschied, oder?
Auf jeden Fall dürfen damit ausgerüstet sein:

1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

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02.03.2006, 12:49 Uhr

zu: Blinklicht gelb auf dem Dach

welche Warnleuchten meinst Du denn konkret? Der TE hatte ja von "Blinklicht auf dem Dach" gesprochen...

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02.03.2006, 14:20 Uhr

zu: Blinklicht gelb auf dem Dach

tut mir leid, ich stehe auf dem Schlauch. 35a?

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05.03.2006, 11:52 Uhr

zu: Blinklicht gelb auf dem Dach

ist erlaubt, haben bei uns etliche schlepper und landwirtschaftliche arbeitsmaschinen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Geradeaus

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-108 / 3 Fehlerpunkte

Was weist auf einen überhöhten Kraftstoffverbrauch wegen starkem Verschleiß oder falscher Einstellung des Motors hin?

Starker, dunkler Auspuffqualm

Kondenswasser, das aus dem Auspuff kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen